28.02.2025
Tierseuchen unterscheiden nicht zwischen Hobbytier und Nutztier. Deshalb gilt die Registrierungspflicht für alle Tierhaltungen.
Das eidgenössische Tierseuchengesetz verlangt, dass die Haltung folgender Tierarten beim kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden:
Wo muss ich meine Tiere registrieren?
Die Registrierung erfolgt über das online-Formular der Dienststelle Landwirtschaft und Wald LAWA: https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt vom Veterinärdienst.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Matthias Käslin
Landwirtschaftsbeauftragter Nottwil
matthias_kaeslin@hotmail.com
079 933 26 97