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Registrierungspflicht Hobbytierhaltungen

28.02.2025

Tierseuchen unterscheiden nicht zwischen Hobbytier und Nutztier. Deshalb gilt die Registrierungspflicht für alle Tierhaltungen.

Das eidgenössische Tierseuchengesetz verlangt, dass die Haltung folgender Tierarten beim kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden:

  • Alle Klauentiere inkl. Zwergziegen, Schafe, Alpaka, Hirsche, Wollschweine, Mini-Pig
  • Equiden: Pferde, Pony, Esel, Maulesel
  • Hausgeflügel: Legehennen, Mastpoulets, Wachteln, Gänse und Enten
  • Aquakulturbetriebe: Speisefische, ausgenommen Zierfische in Gartenteichen
  • Bienen

Wo muss ich meine Tiere registrieren?
Die Registrierung erfolgt über das online-Formular der Dienststelle Landwirtschaft und Wald LAWA: https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt vom Veterinärdienst.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Matthias Käslin
Landwirtschaftsbeauftragter Nottwil
matthias_kaeslin@hotmail.com
079 933 26 97

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