Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenhilfe Sursee wenden. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Inkassohilfe
Der unterhaltsberechtigte Ehepartner und das unterhaltsberechtigte Kind haben gegenüber der Wohnsitzgemeinde Anspruch auf Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen.
Bevorschussung von Kinderalimenten
Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Wohnsitzgemeinde Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen.