Die
Preise für die einzelnen Elemente beziehen sich auf das steuerbare Einkommen.
Für das zweite (10 %) und dritte Kind (20 %) gibt es einen Geschwisterrabatt. Die
folgende Tarifstruktur gibt vor, welchen Anteil der Kosten die Eltern für
einzelnen Elemente zu bezahlen haben. Die Tarifstruktur kann jährlich durch den
Gemeinderat angepasst werden.