Obligatorisches Kindergartenjahr
Kinder, die vor dem 1. August das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
Freiwilliges Kindergartenjahr
Kinder, welche bis am 31. Juli 4 Jahre alt werden, können in den ersten Kindergarten eintreten. Der Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr erfolgt auf Beginn des Schuljahres Mitte August oder mit dem Start des zweiten Semesters Anfangs Februar.
Obligatorisches Kindergartenjahr | Freiwilliges Kindergartenjahr | |
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Schuljahr 25/26 | 01.08.2019 - 31.07.2020 | 01.08.2020 und jünger (*) |
Schuljahr 26/27 | 01.08.2020 - 31.07.2021 | 01.08.2021 und jünger (*) |
Schuljahr 27/28 | 01.08.2021 - 31.07.2022 | 01.08.2022 und jünger (*) |
(*) Für das freiwillige Kindergartenjahr wurde im Gesetz kein Stichtag festgelegt. Die Kinder müssen gewisse Anforderungen (Schulweg selbstständig gehen, Blockzeitenrhythmus einhalten, sich selbstständig umkleiden können) erfüllen, damit sie in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten können. Dies ist in der Regel ab vollendetem vierten Lebensjahr der Fall.
Die Erziehungsberechtigten können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen. Der Eintritt in den Kindergarten ist halbjährlich möglich.
Für den Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr erfüllt das Kind folgende Voraussetzungen:
Informationsveranstaltung
Jeweils im Dezember findet die Informationsveranstaltung zum Kindergarteneintritt und -alltag statt. Gerne stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen der letzten Informationsveranstaltung und Links zur Verfügung:
Präsentation
Die Präsentation folgt nach der Informationsveranstaltung vom 25.11.2024
Erwähnte Links in
der Präsentation:
Schuldienst Kreis Sursee
Spielgruppe Zwärgehuus Nottwil
Musikschule Oberer Sempachersee
Gespräche Erziehungsberechtigte – Schulleitung
In den Monaten Februar/März finden die Gespräche statt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre nicht schulfähigen Kinder um höchstens ein Jahr vom obligatorischen Kindergarteneintritt zurückstellen wollen.
Kennenlernhalbtag / Stundenplan / …
Spätestens anfangs Mai werden die Erziehungsberechtigten über die Klasseneinteilung, die Tagesstrukturen und den Kennenlernhalbtag informiert. Gut einen Monat später (etwa anfangs Juni) erhalten Sie den Stundenplan (mit Gruppeneinteilung und Ferienplan) des kommenden Schuljahres.
Am Kennenlernhalbtag, der jeweils an einem Dienstagnachmittag, Mitte/Ende Juni stattfindet, lernen die Kinder ein erstes Mal ihre Kindergartenlehrperson und die Klasse kennen. Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten an diesem Tag auch den Stundenplan (mit Gruppeneinteilung und Ferienplan) des kommenden Schuljahres.
Schulstart